Zündstoff Taschengeld

Sinn von Taschengeld
Wie viel in welchem Alter?
Wöchentlich oder monatlich?
Was sollte vom Taschengeld gezahlt werden?
Hauptausgaben von Jugendlichen
Regeln für die Eltern
Regeln für die Kinder


Ja, ja, der schnöde Mammon! Wie bei den Erwachsenen untereinander Geld das Streitthema Nummer Eins ist, verhält es sich ähnlich zwischen Eltern und Kindern. Neben Schule und Ausgehen gibt es den meisten Ärger um die Kohle. Dabei sind die Probleme stets die gleichen.

Vielleicht gelingt es ja in eurer Familie, mit Hilfe von diesem Artikel die Bombe Taschengeld auf Dauer zu entschärfen?


Warum überhaupt Taschengeld und nicht einfach Kohle nach Bedarf?

Kein Taschengeld, kein Streit. Hört sich im ersten Moment logisch an. Statt eines fest zugeteilten Taschengeldbetrages bekommst du von deinen Eltern immer dann Geld, wenn du es für Kino, CD, Ausgehen usw. brauchst. Die Sache hat allerdings einen gehörigen Haken: Da für dich der immerwährende Geldfluss eine Selbstverständlichkeit wäre, würdest du wahrscheinlich erstens in deinen Wünschen immer maßloser werden und zweitens niemals lernen, mit Geld umzugehen. Will heißen, sich zwischen verschiedenen Wünschen zu entscheiden, für kostspieligere Wünsche Verzicht üben und das Geld so einzuteilen, dass es für den gesamten Monat reicht. Um später als Erwachsener vernünftig mit dem dir zur Verfügung stehenden Einkommen auskommen zu können, musst du in jungen Jahren mit einem entsprechend kleineren Betrag, eben deinem Taschengeld, dafür üben.


Wie hoch sollte das Taschengeld sein?

Ausgangspunkt ist das, was davon bestritten werden soll.

Folgende Angaben beziehen sich aufs reine Vergnügen und schließen Anschaffungen für Schule (ca. 15 Euro zusätzlich pro Monat) oder Klamotten (ca. 40 Euro mehr pro Monat) aus:

Alter in Jahren Angemessenes Taschengeld pro Monat in Euro

10 ca. 10

11 ca. 10 - 13

12 ca. 12 - 15

13 ca. 12 - 18

14 ca. 15 - 20

15 ca. 15 - 25

16 ca. 20 - 30

17 ca. 30 - 40

18 +... ca. 50

Diese Zahlen können nur ein ungefährer Maßstab sein, denn jede Familie muss ja die Höhe des Taschengeldes nach der Höhe des Gesamteinkommens ausrichten.

Das heißt für dich, dass du keinen "Anspruch" auf die genannten Beträge hast, deine Eltern dir aber auch "mehr" geben können, sofern sie das für sinnvoll halten!


Sollte das Taschengeld wöchentlich oder monatlich ausgezahlt werden?

Taschengeld sollte ab dem Schulalter gezahlt werden. Und zwar während der Grundschulzeit wöchentlich und ab ca. 10 Jahren dann monatlich.


Was sollte vom Taschengeld bezahlt werden und was nicht?

Die sinnvollste Lösung besteht darin, dass das Taschengeld ausschließlich dem persönlichen Privatvergnügen und erwünschten Extras dient. Will heißen, dass notwenige Anschaffungen wie Schuhe, Kleidung und Körperpflegeartikel (Schminksachen und Parfüm zählen dann nicht dazu!) oder Sachen für die Schule von den Eltern gezahlt werden.

Von ihrem Taschengeld können die Kinder dann Süßigkeiten, CDs, Zeitschriften, Konzertkarten, Sticker, Haarschmuck u.ä. kaufen. Oder sparen. Für teurere Wünsche oder einfach als Reserve für später. Denn mit zunehmendem Alter wird das Erfüllen der Wünsche automatisch auch kostspieliger....


Erkennst du dich wieder?

Wofür Jugendliche ihr Taschengeld ausgeben:

• 47% Süßigkeiten

• 26% Zeitungen, Zeitschriften Comics

• 12% Kino

• 11% Getränke

• 11% Fast Food, Essen

• 9% Spielzeug

• 8% CDs

• 7% Schulsachen

Ich wüsste schon, wo man am ehesten sparen könnte...


An welche Regeln sollten sich die Eltern halten?

Kein Taschengeldentzug oder Kürzung!

Auch wenn der Nachwuchs noch so üblen Bockmist verzapft hat, bleibt das Taschengeld bei den Strafmaßnahmen außen vor! Es soll eine verlässliche Größe und kein Druckmittel sein.

Keinen Vorschuss gewähren!

Sich bloß nicht vom herzerweichenden Gejammer der allzu verschwenderischen Kinder dazu erweichen lassen, vor dem nächsten Ersten mit dem nächsten Taschengeld rauszurücken! Soll der Kinoabend der Clique ruhig mal ohne ihre Beteiligung stattfinden oder der gewohnte Diskobesuch am Wochenende ausfallen. Denn aus Schaden werden sie klug und sich das nächste Mal ihr Geld garantiert besser einteilen...

Kein Reinreden in den Verwendungszweck!

Egal, ob Sohnemann Papas sauer verdientes Geld für dämliche Sammelbilder verbrät oder Töchterchen alles in Schminkutensilien investiert, wofür sie das Geld in den Augen der Eltern "zum Fenster hinausschmeißen" ist einzig und allein deren Angelegenheit. Schließlich können es auch nicht alle Sprösslinge nachvollziehen, dass ihre Erzeuger so viel Kohle für ihr ödes Theaterabo abdrücken...

Kein Verrechnen mit Nebeneinkünften!

Bessern die Sprösslinge ihren Finanzhaushalt durch Zusatzeinnahmen in Form von Babysitten oder Zeitschriften austragen auf, dann darf dieser "Überschuss" niemals vom Taschengeld abgezogen werden.

Aufschläge erlaubt!

Im Gegensatz zu Kürzungen sollten Sonderzuschläge drin sein. Beispielsweise, wenn das Zeugnis hervorragend ausgefallen ist oder die Versetzung wider Erwarten doch noch geklappt hat. Oder wenn der Sohn beim Turnier einen besonders tollen Erfolg erzielt hat bzw. die Tochter beim Schulfest eine erstklassige Musikdarbietung abgeliefert hat. Oder der Rasen den gesamten Sommer über piccobello aussah.


Und welche Spielregeln gelten für den Nachwuchs?

Keine billigen Erpressungsversuche!

Die Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke für die Familie mit der faulen Ausrede ausfallen zu lassen, das mickrige Taschengeld habe dafür nicht ausgereicht, ist ein ebenso plumper wie mieser Erpressungsversuch. Wenn du schon eine Taschengelderhöhung anstrebst, dann bitte mit fairen Mitteln und überzeugenden Argumenten!

Keine Vergleiche mit anderen Familien!

Andere Familien, andere Taschengeldsitten. Vielleicht verdienen andere Eltern mehr oder haben weniger Kinder oder deine Eltern wollen dir durch ein eher knappes Budget mehr abverlangen und daurch gleichzeit mehr wertvolle Erfahrungen fürs Leben mitgeben. Klar, wirst du Beispiele von Familien finden, bei denen die Kinder mehr Taschengeld bekommen, als es bei euch der Fall ist. Das deinen Eltern vorwurfsvoll unter die Nase zu reiben, ist nicht gerade die feine englische Art, vor allem dann nicht, wenn du wesentliche Fakten unterschlägst, beispielsweise, dass von der beeindruckend hohen Summe auch Anschaffungen für die Schule zu bestreiten sind. Im Gegensatz zu dir. Und sei mal ehrlich, die Beispiele aus deinem Bekanntenkreis, bei denen die Taschengeldehöhe unter deiner eigenen liegt, erwähnst du mit keiner Silbe, stimmt´s?

Sonderwünsche erfordern Sonderleistungen!

Extrawürste wie Markenklamotten, das fünfte Paar Turnschuhe oder ein neues Fahrrad, obwohl das alte noch gut, aber nicht mehr absolut hip ist, gehen ausnahmslos auf dein Konto. Dann musst du eben sparen oder dir einen Job suchen. Schließlich gibt es nichts umsonst auf dieser Welt. Erst recht keinen Luxus!

Schulden machen verboten!

Achtung! Du gerätst in einen gefährlichen Teufelskreislauf, wenn du dir den von den Eltern ausgeschlagenen Vorschuss anderweitig besorgst, beispielsweise indem du bei deinen Kumpels Schulden machst oder auf Raten kaufst. Diese selbsttrügerische Taktik wird lediglich zur Folge haben, dass dein Geld immer schneller weg sein wird. Irgendwann wirst du dein Taschengeld nur noch für Rückzahlungen verwenden! Oder möchtest du zum Hamster im Laufrad werden, der trotz aller Anstrengung finanziell nicht vom Fleck kommt?

Großeltern nicht als Dukatenesel missbrauchen!

Allen Omas und Opas macht es Spaß, ihre Enkel nach Strich und Faden zu verwöhnen. Auch wenn sie dabei die elterlichen Erziehungsgrundsätze untergraben. Sei so fair und spiele Eltern und Großeltern in Finanzangelegenheiten nicht gegeneinander aus!

Gegenleistung nicht vergessen!

Zu Rechten gehören immer auch Pflichten. Weil du Mitglied einer Familie bist, bekommst du regelmäßig vom Einkommen dieser Familie einen Teil in Form deines Taschengeldes ab. Gibst du dafür der Familie auch etwas zurück? Indem du kleine Arbeiten übernimmst, Zeit für gemeinsame Unternehmungen aufbringst und an Familienfeiern teilnimmst?

© 2000 Anja Gerstberger, Bilder: Copyright by Corel Gallery Magic und Corel Draw, verwendet in Lizenz