Schwanger!!! Was nun? Körperliche Anzeichen Die letzte Gewissheit bekommst du erst von deinem Arzt, doch
gibt es bereits vorher einige Anzeichen, die darauf hindeuten,
dass du möglicherweise schwanger bist: • Deine Monatsblutung bleibt aus oder ist anders als sonst
(schwächer, kürzer). • Du leidest vor allem morgens nach dem Aufstehen unter einer
unerklärlichen Übelkeit. • Plötzlicher Ekel vor bestimmten Speisen und Gerüchen. • Dein Bauch fühlt sich runder und irgendwie auch angespannter
an. • Du bist extrem müde, kommst morgens schwerer aus dem Bett und
bist abends eher schläfrig. • Deine Brüste werden weicher und voller und reagieren
empfindlicher auf Berührungen. • Du leidest unter Bauch- und Rückenschmerzen, ohne dass sich
danach deine Periode einstellt. Die Schwangerschaftstests, die du in
der Apotheke angeboten bekommst, funktionieren alle nach dem
gleichen Prinzip. Sie untersuchen deinen Urin darauf hin, ob er
das Schwangerschaftshormon enthält. Je mehr Tage nach Ausbleiben
der Periode verstrichen sind, umso zuverlässiger ist das
Ergebnis. Wenn du dir mit dem Farbergebnis auf dem Teststreifen
nicht sicher bist, kannst du auch ein Fläschchen mit deinem
Morgenurin in die Apotheke, zu einer Pro Familia-Beratungsstelle
oder einem Arzt bringen, die dann den Test für dich in ihrem
Labor vornehmen. Ist der Test positiv, solltest du umgehend deinen Gynäkologen
aufsuchen. Damit er dich untersucht und mit dir bespricht, wie es weiter
geht. Bei einem positiven Testergebnis werden dir vermutlich die
unterschiedlichsten Gefühle und Gedanken durch den Kopf jagen: Angst: Wie sage ich es meinen Eltern? Wie wird mein Freund reagieren? Wie wird meine Zukunft aussehen Unsicherheit: Wird mein Partner zu mir stehen? Werden mich meine Eltern unterstützen? Scham: Das wird in der Schule rum gehen wie ein Lauffeuer! Was werden die Leute nur von mir denken? Reue: Hätten wir uns doch besser um die Verhütung gekümmert! Wut: Warum muss das ausgerechnet mir passieren? Stolz: Wow, ich bin eine Frau und könnte ein Kind bekommen! Freude: Ich werde ein Baby haben! Das spricht für eine Schwangerschaft • Du hast Angst vor einem
Schwangerschaftsabbruch. • Ob du das Kind jetzt oder später bekommst, ist dir egal. • Du hast Angst, nach einem Abbruch keine Kinder mehr bekommen
zu können. • Andere junge Mütter haben die schwierige Situation auch
gemeistert. • Wenn das Kind erst da ist, wird sich schon alles regeln. • Da du sehr religiös bist, kommt ein Abbruch für dich nicht in
Frage. • Dein Partner und deine Eltern würden sich über das Kind
freuen. Das spricht gegen eine Schwangerschaft • Deine Eltern würden durchdrehen und dich auf der Stelle
rauswerfen. • Du gehst noch zur Schule und willst danach eine Ausbildung
machen. Was du dir mit einem Kind nicht vorstellen Kannst. • Du hast niemanden, der die Kinderbetreuung übernehmen könnte,
während du in die Schule gehst. • Dein Freund fühlt sich noch zu jung für die
verantwortungsvolle Vaterrolle. • Du hast Angst, in deinem Alter mit einem Kind völlig
überfordert zu sein. • Du willst ein Kind - aber erst in späteren Jahren. Gespräch und Beratung Vertraue dich jemandem an, mit dem du offen reden kannst, ohne
Angst haben zu müssen, sofort beschimpft und mit Vorwürfen
überhäuft zu werden. Das können die Eltern sein, deine Schwester, eine Tante von
dir, deine Freundin oder auch eine Lehrerin. Gehe in Gedanken
mal eine Liste mit den Personen durch, die für eine derartiges
Gespräch in Frage kommen. Ziehst du zunächst die Anonymität vor, kannst du auch eine
öffentliche Beratungsstelle aufsuchen, um dich beraten zu lassen
und über mögliche Zukunftsperspektiven zu informieren. Natürlich musst du auch deinen Partner über die veränderte
Situation unterrichten. Seiner Reaktion wirst du bereits
entnehmen können, ob deine Ängste berechtigt sind. Allerdings
kann es auch durchaus sein, dass dein Freund zunächst abwehrend
und entsetzt reagiert, aber nach einigen Tagen, wenn er sich an
den "Vater"-Gedanken gewöhnt hat, plötzlich eine ganz andere
Meinung zu dem Thema hat und sich auf das Kind freut. Ungeplant heißt nicht ungewollt oder unerwünscht Ungeplant heißt, der Zeitpunkt für ein Kind war nicht ideal,
man hatte das Thema für einen späteren Zeitpunkt reserviert.
Ungeplante Schwangerschaften sind gar nicht mal so selten, auch
bei "erwachsenen" Paaren, in Ehen oder Familien, in denen schon
Kinder da sind und eigentlich keine weiteren mehr geplant waren. Viele Kinder kommen zur Welt, die ursprünglich nicht geplant,
aber dann doch erwünscht und gewollt waren. Vielleicht wird dein
Kind auch in diese Kategorie fallen, der ungeplanten, aber
deswegen nicht weniger geliebten Kinder... Das Kind bekommen und aufziehen Das Kind zu bekommen, um deinen
Freund an dich zu binden, dich gegen die Ansichten deiner Eltern
durchzusetzen oder gar ein besonders tolles "Spielzeug" zu
haben, sind keine guten Gründe dafür, das Baby zu bekommen und
aufziehen zu wollen. Da wäre für den armen Wurm eine wenig
schöne Kindheit vorprogrammiert. Im Idealfall unterstützen dich dein Eltern und dein Freund,
finanziell und was die Betreuung des Kindes betrifft. Du kannst
deine Ausbildung beenden und die Erziehung deines Kindes erst
dann komplett übernehmen, wenn du auf eigenen Beinen stehst. Musst du die schwierige Situation ganz alleine meistern, hast
du die Möglichkeit, in einem Mutter-Kind-Heim zu wohnen, wo dein
Kind betreut wird, während du zur Schule oder zur Arbeit gehst.
Finanziell wird es dir dann nicht gerade rosig ergehen, so
würdest du in Deutschland mit 270 DM Kindergeld und 600 DM
Erziehungsgeld für die ersten beiden Lebensjahre deines Kindes
auskommen müssen, vorausgesetzt, du würdest keinem Beruf
nachgehen. Dazu kommt der Unterhalt, den der Vater für sein Kind
zu zahlen hat. Wenn er, was in euren jungen Jahren wohl häufig
der Fall sein wird, nicht das entsprechende Geld aufbringen
kann, springt der Staat über das Jugendamt mit dem sogenannten
Unterhaltsvorschuss ein. Dieser Unterhalt wird maximal sechs
Jahre lang gezahlt und liegt etwas über 200 DM. Außerdem
könntest du noch einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Welche
Leistungen beantragen und beanspruchen kannst, teilen dir die
Beratungsstellen und das Jugendamt mit. Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, von der Stiftung
"Mutter und Kind" eine materielle Unterstützung für die
schwierige Anfangszeit zu erhalten. Allerdings musst du dabei
den entsprechenden Antrag bereits in den ersten
Schwangerschaftsmonaten bei den zuständigen kirchlichen
Beratungsstellen abgeben. Nicht zuletzt hat der Spruch Gültigkeit: "Man wächst an seinen
Aufgaben!" Das Kind bekommen und zur Adoption frei geben Vielleicht erscheint dir im ersten Moment die Möglichkeit, dein
Kind auszutragen und dann zur Adoption freizugeben, für die
vernünftigste und einfachste Lösung. Du müsstest nicht abtreiben
und deine Zukunft wäre nicht "versaut". Und dem Kind würde es
bei einem verzweifelten kinderlosen Paar sicher gut gehen. Alle
Beteiligten wären zufrieden. Wenn du dich mit diesem Gedanken trägst, solltest du allerdings
daran denken, dass du immerhin neun Monate lang das Kind in dir
heran wachsen spürst und dabei eine recht enge Beziehung zu dem
Ungeborenen entstehen wird. Auch die Geburt selbst ist ein
dermaßen überwältigendes Erlebnis, dass es gut sein kann, dass
du plötzlich dein Kind behalten möchtest. Daher solltest du die
Einwilligung zu einer Adoption erst dann geben, wenn das Baby
acht Wochen alt ist. Du darfst nie vergessen, dass eine Adoption eine Entscheidung
für immer bedeutet und du sämtliche Rechte an deinem Kind an
seine Adoptiveltern abtreten wirst. Unverbindlich beraten lassen
kannst du dich beispielsweise bei der
Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes. Einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen Kommt für dich weder die eigenen Mutterschaft noch eine
Adoption in Frage, wirst du dich wohl zu einer Abtreibung
entschließen. Nach der Rechtslage musst du dich dafür bei einer anerkannten
Stelle (Caritas, Diakonie, Pro Familia) beraten und dir das
Beratungsgespräch bescheinigen lassen. Dabei wird dich die
Beraterin, die übrigens der Schweigepflicht unterliegt, über
alle Hilfen informieren, die du bekommen kannst, wenn du dich
für das Kind entscheidest. Laut Gesetz soll (in Bayern "muss") die Frau die Gründe
anzuführen, weshalb sie einen Abbruch möchte. Am Ende erhältst
du den sogenannten Beratungsschein mit deinem Namen und Datum. Der Eingriff selbst darf frühestens vier Tage nach der Beratung
und nur bis zur 14. Woche (gerechnet ab dem ersten Tag deiner
letzten Blutung) der Schwangerschaft vorgenommen werden. In der Schweiz benötigst du ein psychiatrisches Gutachten, in
Österreich wird eine Abtreibung bis zur 14. Woche toleriert. Indikation bezeichnet das Merkmal, nach dem der Abbruch
vorgenommen wird. Bei finanziellen Gründen, minderjährigen Müttern ohne
Ausbildung, Großfamilien mit bereits etlichen Kindern, Frauen
mit persönlichen und familiären Problemen spricht man von der
sogenannten sozialen Indikation. Die kriminologische (oder forensische) Indikation liegt
vor, wenn eine Frau das Opfer einer Vergewaltigung und durch die
Vergewaltigung schwanger geworden ist. Die medizinische Indikation wiederum liegt dann vor,
wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für die
körperliche und seelische Gesundheit der Frau bedeuten würde, z.
B. chronische Nierenerkrankungen, Lebererkrankungen, Krebs oder
Herzkrankheiten. Schließlich gibt es noch die sogenannte embryologische
(oder kindliche) Indikation, die dann vorliegt, wenn die Geburt
eines schwer geschädigten Kindes zu erwarten ist. Als Beispiele
gelten beim ungeborenen Kind nachgewiesene Erbkrankheiten oder
eine Rötelerkrankung bei der werdenden Mutter während der ersten
vier Schwangerschaftsmonaten. Schwangerschaftsabbrüche aus kriminologischer, medizinischer
oder embryologischer Indikation sind bis zur 22.
Schwangerschaftswoche möglich. Wer übernimmt die Kosten bei einen
Schwangerschaftsabbruch? Da die Krankenkassen nur noch die Kosten bei einer
kriminologischen oder medizinischen Indikation übernehmen,
müsstest du bei jedem anderen Grund die Kosten selber tragen.
Liegt dein verdienst unter 850 Euro in den alten bzw. 750 Euro
DM in den neuen Bundesländern, dann kannst du einen Antrag auf
Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Während es sich in
Österreich ähnlich verhält, übernehmen die Krankenkassen in der
Schweiz die Kosten sofort. Brauche ich für eine Abtreibung die
Einwilligung meiner Eltern? Das entscheidet im Einzelfall dein Arzt. Wenn du 16 oder älter
bist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass du reif genug bist,
eine derart schwer wiegende Entscheidung allein zu treffen. In
diesem Fall benötigst du die einwilligende Unterschrift deiner
Eltern nicht. Bist du jedoch jünger als 16, liegt es im Ermessen
deines Arztes, sich sein persönliches Urteil darüber zu bilden,
inwieweit du die Entscheidung für den Schwangerschaftsabbruch
wirklich selbst getroffen hast und ob du überhaupt die Bedeutung
einer Abtreibung emotional und geistig erfassen kannst. Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch
ab? Die Abtreibung erfolgt entweder unter örtlicher Betäubung oder
unter Vollnarkose. Dabei wird zuerst der Gebärmutterhalskanal so
weit gedehnt, bis ein Plastikröhrchen in die Gebärmutter
eingeführt werden und danach das Gewebe abgesaugt werden kann.
Um sicherzugehen, dass der gesamte Gebärmutterinhalt entfernt
worden ist, erfolgt danach meist noch eine Ausschabung. Der
Eingriff dauert ungefähr 10 Minuten. Was die Schmerzen
anbelangt: Gelegentlich wird die Betäubungsspritze als
schmerzhaft empfunden und auch nach dem Eingriff kann es weh
tun, wenn sich dann nämlich die Gebärmutter wieder zusammen
zieht. Durch die Weitung des Muttermundes besteht nun auch eine höhere
Infektionsgefahr, denn Keim können jetzt leichter in die
Gebärmutter gelangen. Daher sollte man die nächsten 14 Tage auf
Geschlechtsverkehr, Tampons, Vollbäder oder Schwimmbadbesuche
verzichten. Bei starken Schmerzen, Fieber, anhaltenden Blutungen oder immer
noch vorhandenen Schwangerschaftsbeschwerden muss sofort der
Arzt aufgesucht werden! Die Abtreibungspille darf nicht mit der "Pille danach", die
unmittelbar nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr
angewendet wird, um eine mögliche Einnistung der befruchteten
Eizelle in die Gebärmutter zu verhindern, verwechselt werden. Die Abtreibungspille, unter den Namen RU 486 oder Mifegyne
bekannt, ist eine alternative Abtreibungsmethode, bei der die
Frau selbst den Vorgang einleitet, indem sie die entsprechenden
Pillen einnimmt. Diese Art des Abbruchs zieht sich über mehrere
Tage hin und darf nur unter der Aufsicht eines Arztes
vorgenommen werden. © 2000 Anja Gerstberger, Bilder: Copyright by Corel Draw und MacMillan Inc., verwendet in Lizenz
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