Schwanger!!! Was nun?

Körperliche Anzeichen
Schwangerschaftstest
Gefühlswirrwarr
Pro Schwangerschaft
Contra Schwangerschaft
Was tun?
Möglichkeiten
Was heißt "Indikation"?
Kosten
Einwilligung der Eltern nötig?
Ablauf
Abtreibungspille

Die ersten Anzeichen

Die letzte Gewissheit bekommst du erst von deinem Arzt, doch gibt es bereits vorher einige Anzeichen, die darauf hindeuten, dass du möglicherweise schwanger bist:

• Deine Monatsblutung bleibt aus oder ist anders als sonst (schwächer, kürzer).

• Du leidest vor allem morgens nach dem Aufstehen unter einer unerklärlichen Übelkeit.

• Plötzlicher Ekel vor bestimmten Speisen und Gerüchen.

• Dein Bauch fühlt sich runder und irgendwie auch angespannter an.

• Du bist extrem müde, kommst morgens schwerer aus dem Bett und bist abends eher schläfrig.

• Deine Brüste werden weicher und voller und reagieren empfindlicher auf Berührungen.

• Du leidest unter Bauch- und Rückenschmerzen, ohne dass sich danach deine Periode einstellt.


Schwangerschaftstest

Die Schwangerschaftstests, die du in der Apotheke angeboten bekommst, funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Sie untersuchen deinen Urin darauf hin, ob er das Schwangerschaftshormon enthält. Je mehr Tage nach Ausbleiben der Periode verstrichen sind, umso zuverlässiger ist das Ergebnis. Wenn du dir mit dem Farbergebnis auf dem Teststreifen nicht sicher bist, kannst du auch ein Fläschchen mit deinem Morgenurin in die Apotheke, zu einer Pro Familia-Beratungsstelle oder einem Arzt bringen, die dann den Test für dich in ihrem Labor vornehmen.

Ist der Test positiv, solltest du umgehend deinen Gynäkologen aufsuchen.

Damit er dich untersucht und mit dir bespricht, wie es weiter geht.


Achterbahn der Gefühle

Bei einem positiven Testergebnis werden dir vermutlich die unterschiedlichsten Gefühle und Gedanken durch den Kopf jagen:

Angst:

Wie sage ich es meinen Eltern?

Wie wird mein Freund reagieren?

Wie wird meine Zukunft aussehen

Unsicherheit:

Wird mein Partner zu mir stehen?

Werden mich meine Eltern unterstützen?

Scham:

Das wird in der Schule rum gehen wie ein Lauffeuer!

Was werden die Leute nur von mir denken?

Reue:

Hätten wir uns doch besser um die Verhütung gekümmert!

Wut:

Warum muss das ausgerechnet mir passieren?

Stolz:

Wow, ich bin eine Frau und könnte ein Kind bekommen!

Freude:

Ich werde ein Baby haben!


Das spricht für eine Schwangerschaft

Du hast Angst vor einem Schwangerschaftsabbruch.

• Ob du das Kind jetzt oder später bekommst, ist dir egal.

• Du hast Angst, nach einem Abbruch keine Kinder mehr bekommen zu können.

• Andere junge Mütter haben die schwierige Situation auch gemeistert.

• Wenn das Kind erst da ist, wird sich schon alles regeln.

• Da du sehr religiös bist, kommt ein Abbruch für dich nicht in Frage.

• Dein Partner und deine Eltern würden sich über das Kind freuen.


Das spricht gegen eine Schwangerschaft

• Deine Eltern würden durchdrehen und dich auf der Stelle rauswerfen.

• Du gehst noch zur Schule und willst danach eine Ausbildung machen. Was du dir mit einem Kind nicht vorstellen Kannst.

• Du hast niemanden, der die Kinderbetreuung übernehmen könnte, während du in die Schule gehst.

• Dein Freund fühlt sich noch zu jung für die verantwortungsvolle Vaterrolle.

• Du hast Angst, in deinem Alter mit einem Kind völlig überfordert zu sein.

• Du willst ein Kind - aber erst in späteren Jahren.


Was tun?

Gespräch und Beratung

Vertraue dich jemandem an, mit dem du offen reden kannst, ohne Angst haben zu müssen, sofort beschimpft und mit Vorwürfen überhäuft zu werden.

Das können die Eltern sein, deine Schwester, eine Tante von dir, deine Freundin oder auch eine Lehrerin. Gehe in Gedanken mal eine Liste mit den Personen durch, die für eine derartiges Gespräch in Frage kommen.

Ziehst du zunächst die Anonymität vor, kannst du auch eine öffentliche Beratungsstelle aufsuchen, um dich beraten zu lassen und über mögliche Zukunftsperspektiven zu informieren.

Natürlich musst du auch deinen Partner über die veränderte Situation unterrichten. Seiner Reaktion wirst du bereits entnehmen können, ob deine Ängste berechtigt sind. Allerdings kann es auch durchaus sein, dass dein Freund zunächst abwehrend und entsetzt reagiert, aber nach einigen Tagen, wenn er sich an den "Vater"-Gedanken gewöhnt hat, plötzlich eine ganz andere Meinung zu dem Thema hat und sich auf das Kind freut.


Ungeplant heißt nicht ungewollt oder unerwünscht

Ungeplant heißt, der Zeitpunkt für ein Kind war nicht ideal, man hatte das Thema für einen späteren Zeitpunkt reserviert. Ungeplante Schwangerschaften sind gar nicht mal so selten, auch bei "erwachsenen" Paaren, in Ehen oder Familien, in denen schon Kinder da sind und eigentlich keine weiteren mehr geplant waren.

Viele Kinder kommen zur Welt, die ursprünglich nicht geplant, aber dann doch erwünscht und gewollt waren. Vielleicht wird dein Kind auch in diese Kategorie fallen, der ungeplanten, aber deswegen nicht weniger geliebten Kinder...


Welche Möglichkeiten du hast

Das Kind bekommen und aufziehen

Das Kind zu bekommen, um deinen Freund an dich zu binden, dich gegen die Ansichten deiner Eltern durchzusetzen oder gar ein besonders tolles "Spielzeug" zu haben, sind keine guten Gründe dafür, das Baby zu bekommen und aufziehen zu wollen. Da wäre für den armen Wurm eine wenig schöne Kindheit vorprogrammiert.

Im Idealfall unterstützen dich dein Eltern und dein Freund, finanziell und was die Betreuung des Kindes betrifft. Du kannst deine Ausbildung beenden und die Erziehung deines Kindes erst dann komplett übernehmen, wenn du auf eigenen Beinen stehst.

Musst du die schwierige Situation ganz alleine meistern, hast du die Möglichkeit, in einem Mutter-Kind-Heim zu wohnen, wo dein Kind betreut wird, während du zur Schule oder zur Arbeit gehst. Finanziell wird es dir dann nicht gerade rosig ergehen, so würdest du in Deutschland mit 270 DM Kindergeld und 600 DM Erziehungsgeld für die ersten beiden Lebensjahre deines Kindes auskommen müssen, vorausgesetzt, du würdest keinem Beruf nachgehen. Dazu kommt der Unterhalt, den der Vater für sein Kind zu zahlen hat. Wenn er, was in euren jungen Jahren wohl häufig der Fall sein wird, nicht das entsprechende Geld aufbringen kann, springt der Staat über das Jugendamt mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Dieser Unterhalt wird maximal sechs Jahre lang gezahlt und liegt etwas über 200 DM. Außerdem könntest du noch einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Welche Leistungen beantragen und beanspruchen kannst, teilen dir die Beratungsstellen und das Jugendamt mit.

Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, von der Stiftung "Mutter und Kind" eine materielle Unterstützung für die schwierige Anfangszeit zu erhalten. Allerdings musst du dabei den entsprechenden Antrag bereits in den ersten Schwangerschaftsmonaten bei den zuständigen kirchlichen Beratungsstellen abgeben.

Nicht zuletzt hat der Spruch Gültigkeit: "Man wächst an seinen Aufgaben!"


Das Kind bekommen und zur Adoption frei geben

Vielleicht erscheint dir im ersten Moment die Möglichkeit, dein Kind auszutragen und dann zur Adoption freizugeben, für die vernünftigste und einfachste Lösung. Du müsstest nicht abtreiben und deine Zukunft wäre nicht "versaut". Und dem Kind würde es bei einem verzweifelten kinderlosen Paar sicher gut gehen. Alle Beteiligten wären zufrieden.

Wenn du dich mit diesem Gedanken trägst, solltest du allerdings daran denken, dass du immerhin neun Monate lang das Kind in dir heran wachsen spürst und dabei eine recht enge Beziehung zu dem Ungeborenen entstehen wird. Auch die Geburt selbst ist ein dermaßen überwältigendes Erlebnis, dass es gut sein kann, dass du plötzlich dein Kind behalten möchtest. Daher solltest du die Einwilligung zu einer Adoption erst dann geben, wenn das Baby acht Wochen alt ist.

Du darfst nie vergessen, dass eine Adoption eine Entscheidung für immer bedeutet und du sämtliche Rechte an deinem Kind an seine Adoptiveltern abtreten wirst. Unverbindlich beraten lassen kannst du dich beispielsweise bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes.


Einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen

Kommt für dich weder die eigenen Mutterschaft noch eine Adoption in Frage, wirst du dich wohl zu einer Abtreibung entschließen.

Nach der Rechtslage musst du dich dafür bei einer anerkannten Stelle (Caritas, Diakonie, Pro Familia) beraten und dir das Beratungsgespräch bescheinigen lassen. Dabei wird dich die Beraterin, die übrigens der Schweigepflicht unterliegt, über alle Hilfen informieren, die du bekommen kannst, wenn du dich für das Kind entscheidest.

Laut Gesetz soll (in Bayern "muss") die Frau die Gründe anzuführen, weshalb sie einen Abbruch möchte. Am Ende erhältst du den sogenannten Beratungsschein mit deinem Namen und Datum.

Der Eingriff selbst darf frühestens vier Tage nach der Beratung und nur bis zur 14. Woche (gerechnet ab dem ersten Tag deiner letzten Blutung) der Schwangerschaft vorgenommen werden.

In der Schweiz benötigst du ein psychiatrisches Gutachten, in Österreich wird eine Abtreibung bis zur 14. Woche toleriert.


Was heißt "Indikation"?

Indikation bezeichnet das Merkmal, nach dem der Abbruch vorgenommen wird.

Bei finanziellen Gründen, minderjährigen Müttern ohne Ausbildung, Großfamilien mit bereits etlichen Kindern, Frauen mit persönlichen und familiären Problemen spricht man von der sogenannten sozialen Indikation.

Die kriminologische (oder forensische) Indikation liegt vor, wenn eine Frau das Opfer einer Vergewaltigung und durch die Vergewaltigung schwanger geworden ist.

Die medizinische Indikation wiederum liegt dann vor, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Frau bedeuten würde, z. B. chronische Nierenerkrankungen, Lebererkrankungen, Krebs oder Herzkrankheiten.

Schließlich gibt es noch die sogenannte embryologische (oder kindliche) Indikation, die dann vorliegt, wenn die Geburt eines schwer geschädigten Kindes zu erwarten ist. Als Beispiele gelten beim ungeborenen Kind nachgewiesene Erbkrankheiten oder eine Rötelerkrankung bei der werdenden Mutter während der ersten vier Schwangerschaftsmonaten.

Schwangerschaftsabbrüche aus kriminologischer, medizinischer oder embryologischer Indikation sind bis zur 22. Schwangerschaftswoche möglich.


Wer übernimmt die Kosten bei einen Schwangerschaftsabbruch?

Da die Krankenkassen nur noch die Kosten bei einer kriminologischen oder medizinischen Indikation übernehmen, müsstest du bei jedem anderen Grund die Kosten selber tragen. Liegt dein verdienst unter 850 Euro in den alten bzw. 750 Euro DM in den neuen Bundesländern, dann kannst du einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Während es sich in Österreich ähnlich verhält, übernehmen die Krankenkassen in der Schweiz die Kosten sofort.


Brauche ich für eine Abtreibung die Einwilligung meiner Eltern?

Das entscheidet im Einzelfall dein Arzt. Wenn du 16 oder älter bist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass du reif genug bist, eine derart schwer wiegende Entscheidung allein zu treffen. In diesem Fall benötigst du die einwilligende Unterschrift deiner Eltern nicht. Bist du jedoch jünger als 16, liegt es im Ermessen deines Arztes, sich sein persönliches Urteil darüber zu bilden, inwieweit du die Entscheidung für den Schwangerschaftsabbruch wirklich selbst getroffen hast und ob du überhaupt die Bedeutung einer Abtreibung emotional und geistig erfassen kannst.


Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?

Die Abtreibung erfolgt entweder unter örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose. Dabei wird zuerst der Gebärmutterhalskanal so weit gedehnt, bis ein Plastikröhrchen in die Gebärmutter eingeführt werden und danach das Gewebe abgesaugt werden kann. Um sicherzugehen, dass der gesamte Gebärmutterinhalt entfernt worden ist, erfolgt danach meist noch eine Ausschabung. Der Eingriff dauert ungefähr 10 Minuten. Was die Schmerzen anbelangt: Gelegentlich wird die Betäubungsspritze als schmerzhaft empfunden und auch nach dem Eingriff kann es weh tun, wenn sich dann nämlich die Gebärmutter wieder zusammen zieht.

Durch die Weitung des Muttermundes besteht nun auch eine höhere Infektionsgefahr, denn Keim können jetzt leichter in die Gebärmutter gelangen. Daher sollte man die nächsten 14 Tage auf Geschlechtsverkehr, Tampons, Vollbäder oder Schwimmbadbesuche verzichten.

Bei starken Schmerzen, Fieber, anhaltenden Blutungen oder immer noch vorhandenen Schwangerschaftsbeschwerden muss sofort der Arzt aufgesucht werden!


Was ist die Abtreibungspille?

Die Abtreibungspille darf nicht mit der "Pille danach", die unmittelbar nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr angewendet wird, um eine mögliche Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter zu verhindern, verwechselt werden.

Die Abtreibungspille, unter den Namen RU 486 oder Mifegyne bekannt, ist eine alternative Abtreibungsmethode, bei der die Frau selbst den Vorgang einleitet, indem sie die entsprechenden Pillen einnimmt. Diese Art des Abbruchs zieht sich über mehrere Tage hin und darf nur unter der Aufsicht eines Arztes vorgenommen werden.


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